Warnung – Unternehmens- und Handelsregister

Die Masche ist bekannt, aber wirksam. Neugründer von handelsregisterlich erfassten Unternehmen erhalten unaufgefordert Schreiben mit zweifelhaftem Inhalt, wobei versucht wird, eine weitgehend wertlose Leistung als gründungsrelevanten Behördenvorgang zu verkaufen. Die notwendigen Informationen zur Kontaktaufnahme mit den Neugründungen werden wahrscheinlich in einem automatisierten Verfahren aus dem elektronischen Bundesanzeiger entnommen.


Im Fokus des Schreibens steht eine in Rechnungsmanier aufgearbeitete Auflistung von Positionen, beispielsweise:

Bezeichnung des Ansatzes

Betrag

Veröffentlichung des Handeslregistertextes

759,00 EUR

Eintragung der HRB (A)

170,00 EUR

Gesetzl. Ust. (MwSt.)

144,21 EUR

Gesamtbetrag

903,21 EUR

 

Im Fließtext des Schreibens wird der Empfänger darüber informiert, dass die Veröffentlichung firmenrelevanter Daten des Unternehmens über den hier angebotenen Dienst bei dem Unternehmens- und Handelsregister (www.uhr-deutschland.eu) erfolgen soll. Wenn man den ausgewiesenen Betrag nicht binnen 5 Werktagen entrichtet, würden die Daten nicht veröffentlicht und gelöscht.


Das Schreiben ist im Stil einer Bundesbehörde abgefasst. Schon die Titelzeile wird von einem (ggf. leicht veränderten) Bundesadleremblem geziert und hat – ähnlich der Aufmachung ministerialer Schreiben – rechtsstehend den fiktiven Funktionsträger ausgewiesen: „Handelsregisterbekanntmachungen – Handelsregister für Bund und Länder“.


Freilich weisen die Anschreibenden in dem Text darauf hin, dass es bei der Zahlung lediglich um die Veröffentlichung der Daten auf www.uhr-deutschland.eu geht. Es steht jedoch zu vermuten, dass der Firmengründer über die Gesamtaufmachung dahingehend getäuscht werden soll, eine weitere Zahlung im „offiziellen Gründungsvorgang“ leisten zu müssen. Hierfür ist das schriftgegenständliche Unternehmens- und Handelsregister selbstverständlich völlig irrelevant und kein notwendiges Veröffentlichungsmedium für die Unternehmensgründung, da das gesetzliche Handelsregister bei den Registergerichten geführt wird. Die bezeichneten Domains und E-Mailkontaktadressen sind im Übrigen nicht funktional.


Geschädigte haben unter Umständen die Möglichkeit, gegebenenfalls unter in Inanspruchnahme der Unternehmensrechtsschutzversicherung, auch bereits gezahlte Gelder zurückzufordern.

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